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Energieausweis

Beim Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes wird ein Energieausweis benötigt, ebenso wie bei der Sanierung des Gebäudes mit öffentlichen Mitteln.
Der Interessent dieser Immobilie kann mit dem Ausweis die entstehenden Heizkosten besser absehen und die Nebenkosten kalkulieren.

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Sollte zwischenzeitlich eine Sanierung des Gebäudes erfolgen, ist ein neuer Energieausweis zu erstellen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist gegenüber dem Bedarfsausweis kostengünstiger und weniger zeitaufwendig. Hierbei werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre herangeführt und mit den Klimadaten für die entsprechende Region verglichen.
Der Verbrauchsausweis wird vom Nutzerverhalten beeinflusst und kann vom eigenen oder berechneten Energiebedarf erheblich abweichen.

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Hauses berechnet. Hierfür wird die Gebäudehülle analysiert. Der Wärmedurchgangs-Koeffizient (U-Wert) der Bauteile von Wänden, Decken, Dachflächen und Fenstern wird bestimmt und der Transmissionswärmeverlust berechnet. Weitere Faktoren wie zum Beispiel Art und Alter der Wärmeerzeugung und Verteilung sowie solare Energiegewinne werden beim Bedarfsausweis mit einbezogen und berücksichtigt.

Wann benötige ich welchen Ausweis?

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