Wann benötige ich welchen Energieausweis?
Der Eigentümer kann entscheiden, ob er den Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis bestellt,
Der günstigere Verbrauchsausweis kann unter folgenden Voraussetzungen bestellt werden:
- bei Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten
- bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten – wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977
beantragt wurde (Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung)
- bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977
beantragt wurde und das Gebäude nach dem Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977
gebaut oder das Gebäude zwischenzeitlich saniert wurde
- bei allen Nicht-Wohngebäuden
Ein Bedarfsausweis muss immer erstellt werden:
- wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde (Errichtung des Hauses),
mit der Ausnahme, dass das Gebäude nach dem Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977
gebaut wurde oder zwischenzeitlich saniert worden ist
- bei der Sanierung des Gebäudes mit öffentlichen Mitteln
Für Baudenkmäler besteht generell keine Pflicht für einen Energieausweis.