• Willkommen
  • Leistungen
    • Schornsteinfeger
      • Kehrarbeiten
      • Beratung zu Feuerungsanlagen
      • Für Sie vor Ort
    • Brandschutz
      • Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern
    • Energieberatung
    • Energieausweise
      • Verbrauchsausweis
      • Bedarfausweis
      • Wann benötige ich welchen Ausweis?
    • Gebäudethermographie
  • Kehrbezirke
    • Allgemeine Information zu Kehrbezirken
    • Wie werden Kehrbezirke eigentlich vergeben?
  • Aktuelles
    • Schornsteinfegerwahl
    • Wann den Schornsteinfeger wechseln?
  • Umweltschutz
    • Außerbetriebnahme von Kaminen und Öfen
    • Richtig Heizen mit Holz
  • Downloads
  • Über uns
    • Thorsten Klimmeck
    • Nico Kröger
    • Victoria Kaemmer
  • Gebühren u. Preise
  • Kontakt
    • Thorsten Klimmeck
    • Nico Kröger

Allgemeine Informationen zu Kehrbezirken und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern

Hoheitliche Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers im Überblick

- Durchführung der Feuerstättenschau zwei Mal in sieben Jahren, dabei Ausstellung des Feuerstättenbescheids
- Führen des Kehrbuches
- Kontrolle der Durchführungsnachweise von freien Schornsteinfegerbetrieben
- Mängelverfolgung an Feuerungsanlagen und Weiterleitung an die Behörde
- Abnahme von Feuerungsanlagen
- Ausstellung von Bescheinigungen nach Landesbaurecht

Wie werden Kehrbezirke eigentlich vergeben?

Kehrbezirke werden heutzutage ausgeschrieben wie Dienststellen im öffentlichen Dienst. Dabei vergibt das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Kehrbezirke an einen geeigneten Bewerber und entscheidet dabei nach fachlicher Eignung und Qualifikation. Kehrbezirke werden nur noch für 7 Jahre vergeben. Danach wird der Bezirk wieder öffentlich ausgeschrieben, und auch der Kehrbezirksinhaber muss sich neu bewerben.
Die für die Schornsteinfeger zuständige Behörde im Kreis Stormarn ist die Kreisordnungsbehörde in Bad Oldesloe, Ansprechperson ist zurzeit Herr Reimann.

Impressum

eMail

© 2013-2024 Thorsten Klimmeck, Tel.: 040-40164680